Ziel
Brücken-, Portal- LKW- Lade- Turmdrehkran und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jede/r Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Der Lehrgang „Ausbildung Kranführer:innen“ soll den Teilnehmer:innen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung der Betreiber:inn/Unternehmer:inn zur Ausbildung gem. DGUV V 52-53 (BGV D 6), DGUV G 309-003 (BGG 921), DGUV I 209-012 (BGI 555), Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und nach den Grundlagen der EU-Richtlinien 89/391/EWG und 2009/104/EG.
Brücken- Portalkran Schwenkarmkran
Lkw-Ladekran Mobilkran
Turmdrehkran
Der geprüfte Ausbildungssatz behandelt die wesentlichen Inhalte für einen sicheren Umgang mit Kranen. Die Gliederung orientiert sich an den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, wie sie für die Ausbildung nach DGUV G 309-003 festgesetzt wurden.
Inhalt, Ausbildungsinfos
- Rechtliche Grundlagen, Gesetzliche Vorgaben, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Unfallgeschehen, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Sicherheitseinrichtungen, Baugruppen und Technik von Kranen
- Anforderungen an Bediener:innen von Kranen, persönliche Schutzausrüstung
- Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel
- Anschläger:innen, Handzeichen
- Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung
- Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen
- Wartung und Pflege
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
- Praktische Fahrübungen (Praktische Prüfung)
Abschluss
Kranschein (Bediener:innenausweis)
Teilnehmerkreis
Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Führer:innen/ Bediener:innen von Kranen, Transport- und Maschinenführer:innen, Lkw-Fahrer:innen, Lkw-Ladekranbediener:innen.
Auszug aus dem DGUV Grundsatz 309-003:
3.1 Allgemeines
Die Unterweisung (Ausbildung) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der Inhalt und die Dauer der Unterweisung sind abhängig
• von der zu steuernden Kranart,
• von den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten,
• vom betrieblichen Umfeld (z. B. Gießerei, Kraftwerk, Baustelle),
• von den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit der zu Unterweisenden,
• von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer:innen.
Erfahrungsgemäss sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:
Durchführungsanweisung zu § 29 Abs.1 Nr.3:
Turmdrehkranführer:innen gelten als unterwiesen, wenn sie an der Prüfung nach der Verordnung über die
Prüfung zum
anerkannten Abschluss geprüfter Baumaschinenführer:in (Hochbau) oder an einem Kranführer:innenlehrgang
nach den
„Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern:innen“ (DGUV G 309-003)
mit Erfolg teilgenommen haben.
Teilnehmervoraussetzung
18 Jahre (Auch ab 16 Jahren möglich), geistige und körperliche Eignung
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach DGUV I 250-427 sollte durchgeführt werden.
Schulungsort
Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb oder Industriegebiet Hugo-Wagener-Str. 2, 55481 Kirchberg
Anmeldung, Angebot, Terminwunsch und mehr
Anmeldung Angebot Termine Übungsfragen
Tel.: 06752-6783 oder 06763-302251 Mobil: 0179-6063641
Sonstiges
* Preise zzgl. Fahrtkosten, diese setzen sich zusammen aus Fahrzeit und Kilometerpauschale. Alle Preise zzgl. MwSt. Absagen bis 8 Arbeitstage nach Anmeldung sind kostenfrei. Danach berechnen wir Stornogebühren, siehe AGB. Bei Überschreiten der o.a. max. Teilnehmendenanzahl beim Pauschalpreis (pro Tag) fallen Zusatzkosten ab 33,61 EUR pro Mehrteilnehmer:in an. Wenn Ausbilder:innen ein Defizite bei der Praxis feststellt oder die Prüfung nicht bestanden ist wird ein zusätzlicher Ausbildungstag benötigt, Mehrkosten pro Teilnehmer ab 40,00 EUR.